Wettanbieter ohne deutsche Lizenz im Überblick
Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand der Liste 2. Oktober 2026.

Wer in Deutschland nach einem Wettanbieter ohne deutsche Lizenz sucht, trifft auf einen Markt, der sich in zwei sehr ungleiche Hälften teilt. Auf der einen Seite stehen Anbieter, die auf der amtlichen Whitelist der GGL für die Spielart Sportwetten eingetragen sind und damit eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 GlüStV besitzen. Auf der anderen Seite stehen Marken, die in anderen Jurisdiktionen lizenziert sind – in Malta, Curaçao, Anjouan –, in Deutschland aber keine Erlaubnis haben und nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel anbieten. Die Werbung dieser Anbieter klingt oft nach Vorteil: höhere Einzahlungslimits, breiteres Wettprogramm, schnellere Auszahlung. Was sie nicht erzählt, ist der Preis, der außerhalb des deutschen Schutzsystems anfällt: kein OASIS, kein LUGAS, keine Anbindung an die zentrale Limitdatei, keine deutsche Anlaufstelle im Streitfall, keine insolvenzgeschützte Verwaltung des Spielerguthabens. Wer die Wahl hat, sollte sie verstehen, bevor er sie trifft.
Wettanbieter im Vergleich: Wer steht auf der Whitelist, wer nicht
Die folgende Übersicht zeigt zehn Wettanbieter, die im deutschen Markt auftauchen: sechs mit GGL-Erlaubnis für Sportwetten, vier ohne deutsche Erlaubnis. Beide Gruppen werden beschrieben, aber niemals gleichgesetzt – ein Inhaber einer ausländischen Lizenz ist in Deutschland nicht deshalb erlaubt, weil er anderswo erlaubt ist. Die Spalten sind nach den Informationen geordnet, die für die Frage, ob hier legal gewettet werden kann, den größten Aussagewert haben: Wer steht auf der Whitelist, welche Gesellschaft hält die Erlaubnis, und seit wann ist diese Erlaubnis für die jeweilige Domain eingetragen.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Erlaubnis Sportwetten seit |
|---|---|---|
| Tiptorro | Erlaubnis Sportwetten – Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| VBet | Erlaubnis Sportwetten – SCGO Limited | 05.12.2023 |
| Winamax | Erlaubnis Sportwetten – WINAMAX SA | 29.06.2021 |
| Sportwetten.de | Erlaubnis Sportwetten – NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| Bet3000 | Erlaubnis Sportwetten – I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Wettarena | Erlaubnis Sportwetten – I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
| Sportaza | Nicht auf der Whitelist – keine deutsche Erlaubnis | – |
| RocketPlay | Nicht auf der Whitelist – keine deutsche Erlaubnis | – |
| Boomerang Bet | Nicht auf der Whitelist – keine deutsche Erlaubnis | – |
| 22Bet | Nicht auf der Whitelist – keine deutsche Erlaubnis | – |
Die Spalte „GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber“ zeigt, ob der Anbieter im offiziellen Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder für die Spielart Sportwetten eingetragen ist, und nennt die Gesellschaft, die als Inhaberin der Erlaubnis geführt wird. „Erlaubnis Sportwetten seit“ gibt das Datum der Erstausstellung wieder, wie es die Whitelist führt; eine Folgeausstellung ist dort nicht gesondert ausgewiesen, und ein Enddatum führt die Liste nicht. Bei den vier Marken ohne deutsche Erlaubnis ist die Spalte ohne Datum, weil eine deutsche Erlaubnis nicht vorhanden ist und ein ausländisches Lizenzdatum in Deutschland keine Aussagekraft hat.
Wichtig zum Lesen der Tabelle: Eine ausländische Lizenz, die in der Fußzeile einer Webseite genannt wird, steht nicht in einer Spalte, die hier zur deutschen Erlaubnis etwas beitragen könnte. Wer eine Curaçao-, Anjouan- oder maltesische Lizenz vorzeigt, bleibt in Deutschland ein Anbieter ohne Erlaubnis, solange die Domain nicht auf der GGL-Whitelist steht. Die Spalte „GGL-Whitelist-Status“ ist deshalb die einzige, an der sich die Frage „legal in Deutschland?“ entscheidet.
Grundlagen: Was eine Erlaubnis in Deutschland ausmacht
Die GGL und der Glücksspielstaatsvertrag
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) ist seit dem 1. Juli 2021 die zentrale Aufsichtsbehörde für Glücksspiel in Deutschland. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet und beaufsichtigt die Inhaber dieser Erlaubnis. Rechtsgrundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), den die Länder gemeinsam geschlossen haben. Was vorher ein Flickenteppich aus 16 Landesregelungen war, ist seitdem eine einheitliche Aufsicht – mit einer zentralen Whitelist, einer zentralen Limitdatei und einer zentralen Sperrdatei. Im September 2026 listete die Whitelist 129 Veranstalter und Vermittler mit GGL-Erlaubnis; insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 229 Glücksspielseiten aller Spielarten erlaubt, nicht nur Sportwetten. Eine breite Zahl, die leicht darüber hinwegtäuscht, dass der Sportwettenmarkt selbst überschaubarer ist.

Im Jahr 2024 verfügten 32 Veranstalter über eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. 13 davon durften sowohl stationär als auch online vermitteln – hybride Anbieter –, 19 nur über das Internet. 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein tatsächlich aktives Angebot; die übrigen fünf hielten die Erlaubnis, ohne sie zum Stichtag operativ zu nutzen. Der Vertrieb lief über 28 aktive Internetseiten und rund 2.300 Wettvermittlungsstellen, die etwa 12.000 ODDSET-Annahmestellen hatten für den Übergang vom alten ins neue Regime noch eine Frist bis zum 30. Juni 2024. Wer Anfang 2026 auf der Whitelist steht, gehört damit zu einer überschaubaren Gruppe, die überwiegend aus kleinen und mittleren Anbietern besteht – einige wenige große Marken, ein langer Rest spezialisierter Buchmacher.
Die Whitelist: Was sie zeigt und was nicht
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige verlässliche Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt. Sie führt für jeden Erlaubnisinhaber den Namen der Gesellschaft (in der Regel mit Sitz im EWR), die erlaubte Domain und das Datum der Erst- bzw. Folgeerlaubnis. Eine Erlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt; die Whitelist führt allerdings nur das Datum der Erteilung, kein Enddatum. Wer ein Enddatum wissen will, muss beim Erlaubnisinhaber oder im AGB-Bereich der Domain nachschauen – oder akzeptieren, dass die Whitelist diese Information schlicht nicht vorhält.
Drei Fehllesarten begegnen in der Praxis immer wieder. Erstens: Eine .de-Domain allein beweist nichts. Auch Offshore-Anbieter registrieren inzwischen .de-Domains, und längst nicht jeder .de-Eintrag im Internet ist eine zugelassene Spielstätte. Zweitens: Eine Lizenz in einem anderen EU-Land wie Malta ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht. Auch wer nach den Regeln der maltesischen MGA arbeitet, muss in Deutschland zusätzlich eine GGL-Erlaubnis besitzen, wenn er hier Wetten anbietet. Drittens: Eine Lizenz aus einem Drittstaat wie Curaçao oder Anjouan ist in Deutschland ohne jede rechtliche Bedeutung. Diese Lizenzen werden von den ausstellenden Behörden oft schnell und mit niedrigen Anforderungen vergeben; die GGL erkennt sie nicht an. Die GGL hat im September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt – auch solchen, die mit solchen Lizenzen werben.
Erlaubnisinhaber und Spielarten
Ein Eintrag in der Whitelist gilt immer nur für eine konkrete Spielart auf einer konkreten Domain. Ein Anbieter kann eine Erlaubnis für Sportwetten besitzen, aber keine für Online-Casino oder Poker – und umgekehrt. Der Abschnitt „Wettanbieter im Vergleich: Wer steht auf der Whitelist, wer nicht“ nennt deshalb die Spalte „Erlaubnis Sportwetten seit“; sie besagt nichts darüber, ob der gleiche Erlaubnisinhaber auch virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Sportwetten in einer anderen Domain anbieten darf. Wer auf der Seite eines Anbieters Casino-Spiele sieht, sollte prüfen, ob der Anbieter dafür eine eigene Erlaubnis besitzt – ein zweiter Blick, der in vielen Werbevideos nicht vorkommt.
Rechtslage: Was bei Wetten ohne Erlaubnis passiert
Unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 GlüStV
Sportwetten in Deutschland ohne Erlaubnis der GGL anzubieten, gilt nach § 4 Abs. 1 GlüStV als unerlaubtes Glücksspiel. Die Norm richtet sich in erster Linie an den Veranstalter, nicht an den Spieler. Für den Anbieter hat das Folgen, die hart sind: Untersagungsverfahren, Zahlungsblockaden, Netzsperren, Bußgelder und im Extremfall strafrechtliche Verfolgung wegen Organisation unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB, mit einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die Werbung für solche Angebote ist nach derselben Vorschrift mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bewehrt.
Für Spielerinnen und Spieler ist die strafrechtliche Verfolgung nach § 285 StGB theoretisch möglich, sieht aber bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor – ein Rahmen, der in der Praxis selten ausgeschöpft wird. Das Fehlen behördlicher Meldungen zu Verfahren gegen einzelne Spielerinnen und Spieler ist weder eine Garantie noch eine Entwarnung, sondern lediglich eine Beschreibung der aktuellen Beobachtungslage.
Untersagungen und Netzsperren
Die GGL geht gegen unerlaubte Anbieter mit einer wachsenden Zahl von Untersagungsverfahren vor. Die Statistik zeigt eine deutliche Beschleunigung: 68 Verfahren im Jahr 2022, 287 im Jahr 2025 – mehr als eine Vervierfachung in drei Jahren. Im selben Zeitraum wurden 1.843 illegale Websites allein im Jahr 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland unerreichbar gemacht. Das ist die sichtbare Seite der Regulierung: Domains verschwinden aus dem deutschen Netz, Zahlungsdienstleister sperren Transaktionen, Werbenetzwerke brechen die Zusammenarbeit.
Parallel spricht die GGL von einer Kanalisierungsquote – dem Anteil des legalen Marktes am Gesamtmarkt – von 77 % für den gesamten Online-Glücksspielmarkt 2024. Das bedeutet im Umkehrschluss: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote. Für den Sportwettenmarkt allein lag die Kanalisierungsquote nach einer Analyse auf Basis von Steuerdaten 2022 bei deutlich über 95 % – der Marktanteil illegaler Anbieter betrug weniger als fünf Prozent. Diese Zahl ist ein Indikator dafür, dass die Mehrheit der deutschen Spielerinnen und Spieler den lizenzierten Markt nutzt; sie ist aber kein Beleg dafür, dass der unlizenzierte Markt keine Rolle spielt, denn bei einem Gesamtvolumen von 1.963 Mio. Euro Bruttospielerträgen 2024 ist selbst ein niedriger Prozentpunkt eine nennenswerte Summe.
Strafrechtliche Konsequenzen
Das Strafgesetzbuch stellt sowohl das Organisieren als auch die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel unter Strafe. § 284 StGB droht dem Veranstalter bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe an, für die Werbung sieht dieselbe Vorschrift bis zu einem Jahr vor. § 285 StGB bezieht sich auf die Teilnahme und sieht bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe vor. Behördliche Meldungen zu Verfahren gegen einzelne Spielerinnen und Spieler fehlen in der Praxis bislang. Dies ist weder eine Garantie noch eine Entwarnung.
Zivilrechtliche Rückforderung
Eine Frage, die viele Spielerinnen und Spieler betrifft, die in der Vergangenheit bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis gespielt haben: Kann ich meine Einsätze zurückfordern? Die Antwort ist offen, tendiert aber in eine Richtung, die für die Anbieter ungünstig ist. Vor dem Bundesgerichtshof ist seit Juli 2024 ein Verfahren anhängig, in dem es genau um diese Frage geht. Am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) legte der BGH dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit solcher Verträge entgegensteht. Im konkreten Fall fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € aus Wetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück – ein Verfahren, das in mehrfacher Hinsicht Signalwirkung hat: Es betrifft einen Anbieter, der inzwischen eine deutsche Erlaubnis besitzt, und es betrifft Wetten aus einer Zeit, in der die heutige Whitelist noch nicht existierte.
In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) hielt der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Die Ausnahme, die er formulierte: Behörden müssen zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen – eine Konstellation, die in Deutschland praktisch nicht vorkommt, weil die GGL die Durchsetzung gerade vorangetrieben hat. Ein Urteil des EuGH steht aus; eine Rückzahlung ist niemandem garantiert. Wer auf eigenes Risiko spielt, spielt auch in Bezug auf eine mögliche spätere Rückforderung auf eigenes Risiko.
Spielerschutz: Was bei Offshore-Anbietern fehlt
OASIS und LUGAS
Das deutsche System koppelt mehrere Schutzmechanismen, die ineinandergreifen. Offshore-Anbieter sind an keinem davon angebunden – und der Unterschied zeigt sich nicht in der Werbung, sondern in dem Moment, in dem etwas schiefläuft.

OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV. Bei jeder Registrierung und jedem Login wird geprüft, ob ein Spieler gesperrt ist. Eine Selbstsperrung dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler selbst eine Frist setzt, andernfalls mindestens ein Jahr. Eine Fremdsperrung, etwa durch Angehörige, ist ebenfalls möglich. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Wer einmal gesperrt ist, kann sich bei keinem lizenzierten Anbieter mehr anmelden – und das gilt für alle 28 aktiven Wettseiten, die im September 2026 in Deutschland verfügbar waren, gleichzeitig.
LUGAS ist die zentrale Limitdatei nach § 6c GlüStV. Sie sorgt dafür, dass das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle lizenzierten Anbieter hinweg gilt. Wer im Januar 700 € bei Anbieter A eingezahlt hat, kann im selben Monat nur noch 300 € bei Anbieter B einzahlen, ohne dass LUGAS eine Warnung auslöst. Die Aktivitätsdatei nach § 6h verhindert paralleles Spielen bei mehreren Anbietern gleichzeitig: Ein Konto, ein Login, ein offener Wettschein. Wer sich bei einem zweiten Anbieter parallel anmeldet, wird abgewiesen, solange das erste Konto aktiv ist.
Bei Offshore-Anbietern greift weder OASIS noch LUGAS. Es gibt keine zentrale Sperre – eine Selbstsperrung bei Anbieter A hindert Anbieter B nicht daran, ein neues Konto zu eröffnen. Es gibt kein übergreifendes Einzahlungslimit – wer bei einem Offshore-Anbieter 5.000 € einzahlt und parallel bei einem zweiten, dritten und vierten Anbieter spielt, hat insgesamt 20.000 € im Monat im Spiel, und niemand sieht es. Der Panikbutton, der im lizenzierten System sofort für 24 Stunden sperrt, fehlt vollständig.
Weitere Schutzregeln des deutschen Systems
Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ist nur ein Konto mit vollständiger Verifizierung zulässig (§ 6a). Vor der Verifizierung darf ein Anbieter maximal 72 Stunden Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen ermöglichen. Diese Phase ist kurz, limitiert und endet mit einer zwingenden Identitätsprüfung.
Zahlungen sind nur von einem Konto möglich, das auf den Namen des Spielers lautet und von einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt wird (§ 6b Abs. 4). Anonyme Zahlungsmittel wie Kryptowährungen oder anonyme Prepaid-Karten sind damit aus dem lizenzierten System ausgeschlossen. Das ist die Mechanik, die in der deutschen Regulierung dafür sorgt, dass Geldflüsse nachvollziehbar bleiben – eine Bedingung, die in der Werbung selten thematisiert wird, weil sie den bequemen anonymen Zahlungsverkehr ausschließt.
Spielerguthaben wird auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto verwahrt. Geht der Anbieter pleite, ist das Guthaben trotzdem da; es fällt nicht in die Insolvenzmasse. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7). Bei Offshore-Anbietern gibt es diese Sicherheit nicht. Sie werben oft mit „schneller Auszahlung“, aber das ist eine Frage der internen Abwicklung, nicht der Insolvenzfestigkeit.
Sportwettensteuer
Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer selbst“ – also rund 5,03 % des eingesetzten Betrags (5,3 / 105,3). Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spieler (§ 19). Ob und wie ein Anbieter die Steuer an die Kunden weitergibt, ist seine eigene Entscheidung. Einige Anbieter ziehen die Steuer vom Einsatz ab, andere verrechnen sie mit dem Gewinn, einige schlucken sie selbst; die genauen Modalitäten stehen in den AGB des jeweiligen Anbieters. Die Steuer fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an, die in Deutschland tätig sind – eine gezahlte Steuer ist kein Nachweis für eine Erlaubnis.
Werbung und Boni
Werbung für Glücksspiel ist nur Inhabern einer Erlaubnis gestattet (§ 5 Abs. 7). Ein Werbeverbot zwischen 6:00 und 21:00 Uhr gilt für Slots, Online-Poker und Online-Casino – nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung des Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Wer eine Sportwette bewirbt, muss eine Erlaubnis haben – das ist die Konsequenz aus § 5 Abs. 7. Werbung auf YouTube, in sozialen Medien oder über Affiliate-Netzwerke für Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist damit selbst ein Rechtsverstoß.
Der GlüStV enthält keine Klausel, die Sportwetten-Boni begrenzt. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten ergeben sich allein aus den AGB des jeweiligen Anbieters. Boni sind Werbung, keine Pflicht – und sie sind ein wichtiger Grund, warum die AGB so aufmerksam gelesen werden müssen, wie sie es verdienen.
Erlaubte Wettmärkte und Live-Wetten
Was gewettet werden darf
Das deutsche Recht definiert genau, was gewettet werden darf. Erlaubt sind feste Quoten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse innerhalb des Ereignisses – als Einzel- oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1). Nur Wettarten, die die GGL genehmigt hat, dürfen angeboten werden (§ 21 Abs. 5). Das Sportwettprogramm, das die GGL genehmigt, ist enger als das, was internationale Anbieter listen.
Live-Wetten unter dem GlüStV
Bei Live-Wetten (§ 21 Abs. 4) darf während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente gewettet werden – und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: ja. Nächster Satz im Tennis: ja. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball: nein. Wer auf Mikromärkte steht, die alle paar Sekunden ein neues Ereignis generieren, ist im deutschen System falsch.
Verbotene Wetten
Verboten sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren – in der GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport. Ebenfalls verboten: manipulationsanfällige Wetten, Wetten auf Regelverstöße und deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind ebenfalls nicht zulässig. E-Sports erkennt die GGL nicht als Sport an – lizenzierte E-Sports-Wetten existieren in Deutschland nicht. Zu virtuellen Sportarten äußert sich die Regulierung nicht; hier ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt.
Die Anbieter im Einzelnen
Tiptorro (Tiptorro.de) – etablierte Marke mit langer Erlaubnis
Tiptorro betreibt die Sportwetten-Plattform Tipico in Deutschland. Die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta ist als Erlaubnisinhaberin in der GGL-Whitelist eingetragen; die Erstausstellung datiert auf den 30.06.2021, eine Folgeausstellung auf den 27.12.2022. Die Whitelist führt kein Enddatum. Tiptorro gehört zu den etablierten Marken mit deutscher Erlaubnis und einer Marktpräsenz, die vor das GlüStV-Regime zurückreicht. Die App-Store-Beschreibung der Tiptorro-App nennt das Unternehmen ausdrücklich als „behördlich zugelassenen Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“.
Wer einen Anbieter mit vollständigem OASIS- und LUGAS-Anschluss sucht, ist hier richtig. Die Plattform bietet das volle Spektrum an Einzel- und Kombiwetten innerhalb des erlaubten Sportwettprogramms. Das Urteil fällt nüchtern aus: Wer eine deutsche Erlaubnis als entscheidendes Kriterium nimmt, hat hier einen Anbieter, an dem nichts auszusetzen ist.
VBet (Vbet.de) – vergleichsweise junger Erlaubnisinhaber
Die SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta, ist Inhaberin der Sportwetten-Erlaubnis für Vbet.de. Die Erstausstellung erfolgte am 05.12.2023 – einer der neueren Einträge in der Whitelist. Eine Folgeausstellung ist dort nicht gesondert ausgewiesen; die Whitelist selbst führt, wie bei allen Einträgen, kein Enddatum.
VBet ist ein solider Anbieter im legalen Rahmen, der das zugelassene Wettprogramm vollständig abdeckt. Die jüngere Erlaubnis bedeutet nicht weniger Rechte; OASIS und LUGAS gelten ab dem ersten Tag. Wer auf eine etablierte deutsche Marke setzt, ist bei VBet möglicherweise weniger gut aufgehoben; wer das Wettprogramm unabhängig vom Markennamen bewertet, findet hier einen vollständig regulierten Anbieter.
Winamax (Winamax.de) – internationale Erfahrung mit deutscher Aufsicht
Die WINAMAX SA, eine französische Aktiengesellschaft, erhielt ihre deutsche Sportwetten-Erlaubnis am 29.06.2021, verlängert am 08.12.2022. Die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellt; die Aufsicht liegt bei der GGL. Winamax bringt als internationaler Anbieter Erfahrung aus dem französischen Markt mit und ist vollständig in das deutsche Schutzsystem eingebunden. Der Markenkern in Frankreich – Poker und Sportwetten – übersetzt sich ins Deutsche, soweit das GlüStV es zulässt.
Wer einen Anbieter sucht, der aus einem anderen regulierten europäischen Markt kommt und sich in Deutschland an die lokalen Regeln hält, ist hier richtig. Der Haken liegt nicht in der Lizenz, sondern in der Sprache und in der Frage, wie gut das Wettprogramm auf den deutschen Markt zugeschnitten ist – eine Frage, die jede Spielerin und jeder Spieler für sich beantworten muss.
Sportwetten.de – Pionier im regulierten Markt
Die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta, ist Inhaberin der Erlaubnis für Sportwetten.de. Die Erstausstellung datiert auf den 19.11.2020, eine Folgeausstellung auf den 16.12.2022. Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund laufender Gerichtsverfahren erst ab Oktober 2020 vergeben werden – Sportwetten.de gehört damit zu den Pionieren im regulierten Markt.
Pionierstatus bedeutet nicht automatisch mehr Marktanteil, aber er bedeutet einen langen Atem unter dem GlüStV-Regime. Wer einen Anbieter sucht, der bereits in der ersten Stunde der Regulierung eine Erlaubnis bekommen hat und das Verfahren bis zur Folgeausstellung durchlaufen hat, ist hier richtig. Dass die Domain den Namenszusatz „.de“ trägt, ist bei diesem Anbieter tatsächlich ein Beleg für die Erlaubnis, weil die Domain mit der Whitelist-Eintragung übereinstimmt – anders als bei Domains, die zwar auf .de enden, aber nicht im Register stehen.
Bet3000 (Bet3000.de) – jüngste Erlaubnis im Feld
Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, ist Inhaberin der Erlaubnis für Bet3000.de. Die Erstausstellung datiert auf den 22.04.2026 – der jüngste Eintrag in dieser Übersicht. Eine Folgeausstellung ist noch nicht erfolgt. Bet3000 ist ein traditionsreicher Name im deutschen Wettgeschäft, der den Sprung in die Regulierung erst im Frühjahr 2026 geschafft hat. Die Erlaubnis ist neu, aber vollständig wirksam.
Eine so junge Erlaubnis wirft die Frage auf, was davor war. Bis April 2026 hatte Bet3000 keine GGL-Erlaubnis; wer vor diesem Datum dort spielte, tat dies außerhalb des lizenzierten Marktes. Das ist kein Vorwurf an den aktuellen Anbieter, aber ein Hinweis darauf, dass eine deutsche Erlaubnis keine Selbstverständlichkeit ist und dass auch etablierte Marken den Weg durch das Regulierungsverfahren erst durchlaufen müssen.
Wettarena (Wettarena.de) – Schwester von Bet3000 unter demselben Erlaubnisinhaber
Auch Wettarena gehört zur I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Die Erstausstellung datiert auf den 09.10.2020, eine Folgeausstellung auf den 15.12.2022. Wettarena gehört damit zu den Anbietern, die von Anfang an Teil des regulierten Marktes waren.
Dass zwei Domains – Bet3000.de und Wettarena.de – unter demselben Erlaubnisinhaber laufen, ist im deutschen Whitelist-System erlaubt, solange beide Domains separat eingetragen sind. Für Spielerinnen und Spieler ändert sich dadurch nichts an der Frage, ob die Erlaubnis vorliegt: Sie liegt für beide Domains vor. Die Frage, welche der beiden Domains die besseren Quoten oder das passendere Wettprogramm bietet, ist eine andere, und sie ist eine, die nicht die Lizenz, sondern das Angebot betrifft.
Sportaza (Sportaza.com) – Anjouan-Lizenz, keine GGL-Erlaubnis
Sportaza gibt auf der eigenen Webseite an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert zu sein, und nennt eine Lizenznummer. Die Anjouan-Lizenz hat in Deutschland keine Relevanz. Sportaza steht nicht auf der GGL-Whitelist, ist nicht an OASIS oder LUGAS angebunden und bietet in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel an.
Die Werbung klingt verlockend: hohe Boni, ein breites Wettprogramm, schnelle Auszahlung. Was sie nicht erwähnt, ist die fehlende deutsche Aufsicht. Wer hier spielt, hat keine Anlaufstelle im Streitfall, kein übergreifendes Einzahlungslimit und keinen Insolvenzschutz für sein Guthaben. Die Konsequenz ist nicht, dass jemand bei Sportaza nicht spielen darf – das ist eine individuelle Entscheidung, die jeder treffen muss. Die Konsequenz ist, dass diese Entscheidung mit dem Wissen getroffen werden sollte, was sie bedeutet.
RocketPlay (Rocketplay.com) – Curaçao-Lizenz, keine GGL-Erlaubnis
RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben. Die Curaçao-Lizenz hat in Deutschland keine Relevanz. RocketPlay steht nicht auf der GGL-Whitelist, ist nicht an OASIS oder LUGAS angebunden und bietet in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel an.
RocketPlay ist ein Beispiel für eine Marke, die in Deutschland über Suchmaschinen und Affiliate-Seiten sichtbar ist, ohne dass eine deutsche Aufsicht stattfindet. Die Werbung zielt auf dieselben Versprechen wie bei lizenzierten Anbietern – Willkommensbonus, breites Programm, mobile App -, aber die Mechanik, die diese Versprechen im deutschen System absichert, fehlt. Wer dort spielt, nimmt an unerlaubtem Glücksspiel teil.
Boomerang Bet (Boomerang.bet) – eigenes Sportwetten-Angebot ohne deutsche Lizenz
Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“. Eine deutsche Erlaubnis liegt nicht vor. Boomerang Bet steht nicht auf der GGL-Whitelist, ist nicht an OASIS oder LUGAS angebunden und bietet in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel an.
Bemerkenswert ist, dass Boomerang Bet ein eigenes Regeldokument für Sportwetten veröffentlicht – ein Hinweis darauf, dass der Anbieter seine Geschäftsbeziehung zu Spielerinnen und Spielern strukturiert, aber eben nicht im deutschen System. Die deutsche Regulierung kennt keine Lizenz aus Drittstaaten, und das Whitelist-Eintragungsverfahren ist auch für Anbieter mit eigener Rechtsabteilung der einzige Weg in den legalen deutschen Markt.
22Bet – breites Wettprogramm ohne deutsche Lizenz
22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Eine deutsche Erlaubnis liegt nicht vor; der Anbieter operiert ohne GGL-Aufsicht, ist weder an OASIS noch an LUGAS angebunden und offeriert in Deutschland unerlaubte Glücksspiele.
22Bet gehört zu den Marken, die in Deutschland über Werbenetzwerke auffallen und ein Wettprogramm anbieten, das in Breite und Tiefe über das hinausgeht, was im deutschen System erlaubt ist – Mikromärkte, exotische Sportarten, Wetten auf Amateurniveau. Wer dort spielt, hat Zugang zu Märkten, die im lizenzierten deutschen Markt nicht angeboten werden dürfen, zahlt dafür aber mit dem Wegfall des Schutzes, den die Regulierung bietet.
Was eine unerlaubte Plattform konkret kostet
Höhere Limits, weniger Schutz
Offshore-Anbieter bewerben häufig hohe Boni, schnelle Auszahlungen und hohe Einzahlungslimits. Diese Vorteile haben ihren Preis – er ist nur nicht in der Werbung zu lesen.
Ohne LUGAS-Anbindung gibt es kein übergreifendes Einzahlungslimit. Wer bei einem Offshore-Anbieter 5.000 € einzahlt und parallel bei einem zweiten, dritten und vierten Anbieter spielt, hat insgesamt 20.000 € im Monat im Spiel – und niemand sieht es. Das gesetzliche 1.000-€-Limit existiert nur im lizenzierten System. Bei einem unlizenzierten Anbieter kann jeder selbst entscheiden, wie viel er einzahlt – eine Freiheit, die im ersten Moment nach Vorteil klingt, im zweiten nach Risiko aussieht.
Ohne OASIS gibt es keine zentrale Sperre. Eine Selbstsperrung bei Anbieter A hindert Anbieter B nicht daran, ein neues Konto zu eröffnen. Wer die Kontrolle verliert, kann sie auf einer Dutzend Domains gleichzeitig zurückgewinnen, ohne dass es jemand bemerkt. Der Panikbutton, der im lizenzierten System sofort für 24 Stunden sperrt, fehlt vollständig.
Zahlungsmethoden
Die Beschränkung auf Zahlungskonten im eigenen Namen (§ 6b Abs. 4) gilt nur für lizenzierte Anbieter. Offshore-Plattformen akzeptieren häufig Kryptowährungen, anonyme Prepaid-Karten und andere Zahlungsmittel, die im deutschen System ausgeschlossen sind. Das mag bequem erscheinen, bedeutet aber: kein deutscher Verbraucherschutz, keine Beschwerdestelle, keine Rückbuchung im Streitfall über das eigene Bankkonto. Die Geschwindigkeit, mit der eine Auszahlung bei einer Offshore-Plattform ankommt, ist nicht das gleiche wie die Sicherheit, mit der sie dort ankommt.
Auszahlung im Streitfall
Wer bei einem Offshore-Anbieter eine Auszahlung anfordert und Probleme bekommt, hat keine deutsche Anlaufstelle. Die GGL ist nicht zuständig, die Verbraucherzentralen können nur allgemein beraten, und der Rechtsweg führt ins Ausland. Die zivilrechtliche Rückforderung von Verlusten ist möglich – der BGH hat die Frage dem EuGH vorgelegt –, aber nicht garantiert. Jeder Einzelfall hängt von den Umständen ab: vom Anbieter, vom Vertragsschluss, von der Frage, ob der Anbieter in einem Land sitzt, in dem ein deutsches Urteil vollstreckbar ist.
Was eine Erlaubnis praktisch bringt
Das 1.000-€-Limit als Schutzfunktion
Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € ist kein Nachteil, sondern ein Schutzmechanismus. Es zwingt nicht zu weniger Spiel, aber es verhindert, dass eine Pechsträhne in einer Nacht das Konto leerfegt. Wer mehr einzahlen will, kann dies mit Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit tun – der Mechanismus ist also nicht starr. Eine Erlaubnis zu höheren Limits ist bis 10.000 € auf Antrag möglich, zwischen 10.000 € und 30.000 € nur für einen kleinen Anteil der aktiven Spieler eines Anbieters. Eine Selbstauskunft reicht dafür nicht; verlangt wird ein nachprüfbarer Beleg.
OASIS als Sicherheitsnetz
Eine Sperre in OASIS gilt für alle lizenzierten Anbieter gleichzeitig. Wer sich selbst sperrt, kann nicht heimlich bei einem zweiten Anbieter weiterspielen. Das ist keine Gängelung, sondern ein Rettungsanker für Menschen, die merken, dass sie die Kontrolle verlieren. Die Sperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler selbst eine Frist setzt, und mindestens ein Jahr, wenn er keine Frist nennt.
Verifizierung und Auszahlungssicherheit
Das Geld liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Geht der Anbieter pleite, ist das Guthaben trotzdem da. Bei Offshore-Anbietern gibt es diese Sicherheit nicht. Im Fall einer Insolvenz konkurriert das Spielerguthaben mit allen anderen Gläubigern, und die Aussicht, etwas zurückzubekommen, ist ungewiss.
Marktstruktur und wirtschaftliche Bedeutung
Der regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024 ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. Euro, gemessen an den Bruttospielerträgen. Die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum rund sieben Mrd. Euro. Der Sportwettenmarkt allein erzielte 2024 Bruttospielerträge von 1.963 Mio. Euro – ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. Euro, die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 %.
78 % der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, gefolgt von Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Das Verhältnis zwischen Pre-Match- und Live-Wetten lag 2024 bei 47 % zu 53 % – Live-Wetten haben damit erstmals die Vorab-Wetten überholt. Das ist nicht nur eine Statistik, sondern ein Hinweis auf den Charakter des Marktes: Wer heute wettet, wettet zunehmend auf das, was gerade passiert, nicht auf das, was in zwei Stunden passieren wird.
Was Spielerinnen und Spieler tun können
Vor der Registrierung
Die Whitelist wird regelmäßig aktualisiert. Ein Blick auf die offizielle Liste der GGL dauert wenige Sekunden und beantwortet die entscheidende Frage. Wer dort nicht steht, sollte sich fragen, ob ihm die Vorteile eines Offshore-Anbieters die fehlenden Schutzmechanismen und die fehlende deutsche Rechtsdurchsetzung wert sind.
Bei Problemen
Wer bei einem lizenzierten Anbieter ein Problem hat, kann sich an die GGL wenden. Wer bei einem unlizenzierten Anbieter Probleme hat, hat keine deutsche Anlaufstelle. Das ist der Unterschied, der sich im konkreten Fall zeigt – nicht in der Werbung.
Erwarteter Verlust: Was das 1.000-€-Limit unter dem Strich bedeutet
Das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat (§ 6c Abs. 1 GlüStV) gilt quer über alle lizenzierten Anbieter. Die Frage, was mit diesem Geld unter dem Strich passiert, lässt sich anhand der Mathematik eines Marktes beantworten – mit einer Bandbreite, die von der Marge des Marktes abhängt.
Die Rechnung
Wer den monatlichen Höchstbetrag von 1.000 € einmal vollständig setzt, gibt diesen Betrag in den Markt. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 95 % – also einer Marge von 5 %, was für einen engen Zwei-Wege-Markt wie ein Tennis-Match bei ausgeglichenen Quoten von 1,90 / 1,90 realistisch ist – bleibt ein erwarteter Verlust von rund 50 €. Die Auszahlungsquote von 95 % ergibt sich aus 1 / (1/1,90 + 1/1,90); die Marge von 5 % ist die Differenz zu 100 %. Bei einer höheren Marge, wie sie in der Praxis häufiger vorkommt, steigt der erwartete Verlust entsprechend.
Auf dem deutschen Markt lag die durchschnittliche Auszahlungsquote 2024 bei 76 % – das entspricht einer Marge von 24 %. Bei einem Einsatz von 1.000 € und einer Marge von 24 % liegt der erwartete Verlust bei rund 240 € im Monat. Das ist eine Größenordnung, die zeigt, was das gesetzliche Limit tatsächlich bewirkt: Es begrenzt nicht nur den Einsatz, sondern auch den erwarteten Verlust. Wer das Limit ausschöpft, verliert statistisch gesehen etwa ein Viertel davon.
Was die Rechnung zeigt
Die Rechnung steht und fällt mit der Marge. Bei einer engen Zwei-Wege-Wette liegt der erwartete Verlust im niedrigen zweistelligen Bereich; bei einem breiteren Markt mit höherer Marge steigt er schnell in den dreistelligen Bereich. Das ist keine Vorhersage eines einzelnen Wettausgangs – kein Spiel ist vorhersagbar, und kein Wettschein lässt sich statistisch sicher gewinnen. Es ist eine Schätzung dessen, was über viele Wetten hinweg passiert, wenn die Quoten so bleiben, wie sie sind. Das Limit von 1.000 € ist so kalibriert, dass auch bei kompletter Ausschöpfung und einer für den Anbieter günstigen Marge der finanzielle Schaden begrenzt bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Woran lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Die einzige verlässliche Quelle ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie führt für jeden Erlaubnisinhaber die zugelassene Domain und das Datum der Erteilung. Eine .de-Domain allein beweist nichts; entscheidend ist der Eintrag in der Liste. Die Whitelist wird regelmäßig aktualisiert und ist online abrufbar.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?
Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, nimmt an unerlaubtem Glücksspiel teil. Es gibt keine Anbindung an OASIS oder LUGAS – keine zentrale Sperre, kein übergreifendes Einzahlungslimit. Zahlungen laufen über ausländische Konten, und im Streitfall gibt es keine deutsche Anlaufstelle. Strafrechtlich ist die Teilnahme nach § 285 StGB möglich, in der Praxis aber nicht verfolgt; zivilrechtlich ist eine Rückforderung der Einsätze nach derzeitigem Verfahrensstand vor dem BGH offen.
Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?
Nein. Eine Lizenz aus einem anderen EU-Land wie Malta ändert nichts an der Pflicht, in Deutschland eine zusätzliche Erlaubnis der GGL zu besitzen. Lizenzen aus Drittstaaten wie Curaçao oder Anjouan sind in Deutschland nicht relevant. Die GGL warnt ausdrücklich vor illegalen Angeboten, auch wenn diese mit vermeintlich internationalen Lizenzen werben.
Was ändert sich bei fehlender Anbindung an OASIS und LUGAS für Sperren und das Einzahlungslimit?
Ohne OASIS gibt es keine bundesweite Sperre, die alle Anbieter gleichzeitig betrifft. Eine Selbstsperrung bei einem Anbieter hindert nicht, bei einem anderen ein neues Konto zu eröffnen. Ohne LUGAS gibt es kein übergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 € monatlich – wer parallel bei mehreren Offshore-Anbietern spielt, kann deutlich mehr einzahlen, ohne dass es jemand bemerkt. Der Panikbutton, der bei lizenzierten Anbietern sofort für 24 Stunden sperrt, fehlt vollständig.
Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten bei unlizenzierten Anbietern?
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der zuständige Generalanwalt hält eine Rückzahlungspflicht grundsätzlich für möglich. Ein Urteil steht aus. Bisherige zivilrechtliche Urteile in Deutschland haben in einigen Fällen Anbieter ohne Erlaubnis zur Rückzahlung verpflichtet – eine Garantie gibt es nicht.
Lizenz – Spanien Wetten
Inhalt erstellt vom Team «Spanien Wetten»
