Die besten Buchmacher in Deutschland 2026: Wer eine Erlaubnis hat und was sie kostet
Wer in Deutschland Sportwetten anbieten will, braucht seit dem 1. Juli 2021 eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Behörde führt die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV – eine Liste, die allein darüber entscheidet, ob ein Anbieter hierzulande legal ist. Was ein Buchmacher genau ist, wie er seine Quoten bildet, was OASIS, LUGAS und die Wettsteuer konkret bedeuten und welche zehn Anbieter aktuell auf der Liste stehen, zeigt dieser Überblick.

Stand: 20. Oktober 2026 – verifiziert gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Was ein Buchmacher ist und wie er arbeitet
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festen Quoten an. Er legt den Preis fest, zu dem ein Ausgang ausgezahlt wird, und steht auf der anderen Seite der Wette – setzt man auf ein Ereignis, wettet man gegen ihn, nicht gegen andere Spielende. Was er zurückzahlt, ist die Quote, multipliziert mit dem Einsatz; der Gewinn ist die Quote minus eins, multipliziert mit dem Einsatz. Bezahlt wird erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses, nicht schon beim Spielstand.

Die Quote, die ein Anbieter anbietet, ist nie der faire Preis. In jeden Preis ist eine Marge eingerechnet – der Anteil, den der Buchmacher im Durchschnitt behält. Bei einer 50/50-Wette mit zwei Ausgängen und Quoten von 1,91 / 1,91 liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95,8 Prozent und die Marge bei etwa 4,2 Prozent. Bei 1,80 / 1,80 sinkt der Auszahlungsanteil auf rund 90,9 Prozent, die Marge steigt auf 9,1 Prozent. Je näher die Quote an 2,00 liegt, desto weniger nimmt der Anbieter mit. Wer höhere Quoten vergleicht, vergleicht in Wahrheit Margen.
Dass ein Anbieter auf der Whitelist steht, beantwortet die Frage, ob er legal ist. Es beantwortet nicht die Frage, ob sein Angebot besser oder schlechter ist als das eines anderen – Quoten, Bonusbedingungen, Zahlungswege und App-Bedienung entscheiden darüber. Ein Buchmacher ist also mehr als nur ein Erlaubnisinhaber: er ist ein Geschäftsmodell, das auf Dauer Gewinne machen muss, und der Spielende finanziert dieses Modell über die Marge mit.
Die zehn besten Buchmacher in Deutschland im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die zehn Anbieter, die mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der GGL-Whitelist vom 2. Oktober 2026 stehen – in der Reihenfolge der Erstdatum-Erteilung. Jeder Eintrag nennt die Domain der Whitelist, den Erlaubnisinhaber und den Tag, an dem die Erlaubnis erstmals ausgestellt oder verlängert wurde.
| Anbieter | Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Merkur Bets | Merkur Bets Malta Limited, St. Julian’s, Malta – Eintrag auf der Whitelist | 06.11.2023 |
| Betway | Betway Limited – Eintrag auf der Whitelist; Folgeerlaubnis 23.12.2022 | 09.03.2021 |
| Tipwin | Tipwin Limited (Familienunternehmen, Geschäftsführer Dr. Damir Böhm) | 09.10.2020 |
| 888sport | 888 Germany Limited – Holding 888 Holdings PLC, Gibraltar | 30.06.2021 |
| Betano | Betkick Sportsbetting Limited, San Ġiljan, Malta (österreichische Gesellschaft, Stoiximan) | 19.02.2021 |
| LeoVegas | LVSports Limited – Eintrag auf der Whitelist | 21.10.2024 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited – Folgeerlaubnis 22.12.2022 | 09.10.2020 |
| VBet | SCGO Limited, St. Julian’s, Malta | 05.12.2023 |
| Winamax | WINAMAX S.A. (französische Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Tipico | Tipico Co. Limited, San Ġiljan, Malta – 2004 gegründet | 09.10.2020 |
Die Reihenfolge folgt dem Erstdatum der Whitelist-Erlaubnis, nicht einer Bewertung. Tipwin, NEO.bet und Tipico haben ihre Erlaubnis bereits am 9. Oktober 2020 erhalten – noch unter der alten Übergangsregelung des GlüStV. Winamax ist eine französische Aktiengesellschaft, die ihre Erlaubnis über das Regierungspräsidium Darmstadt bekam. Die Liste vom 2. Oktober 2026 führt insgesamt 27 Erlaubnisinhaber mit Sportwetten-Erlaubnis, von denen hier zehn vorgestellt werden.
Was die Whitelist-Eintragung tatsächlich bedeutet
Ein Eintrag auf der Whitelist bescheinigt eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV – nicht mehr und nicht weniger. Sie sagt nichts über die Höhe der Quoten, die Qualität der App, die Schnelligkeit der Auszahlung oder die Fairness der Bonusbedingungen aus. Sie sagt, dass der Anbieter die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt: vollständige Identifizierung der Spielenden, Anschluss an OASIS und LUGAS, Insolvenzsicherung der Spielergelder, eigene Zahlungskonten der Kunden.
Anbieter ohne Whitelist-Eintrag sind in Deutschland nicht erlaubt. Das gilt auch dann, wenn die Seite eine maltesische MGA-Lizenz oder eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan vorzeigt – diese Lizenzen haben in Deutschland keine Wirkung. Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Rückgriff: kein OASIS-Eintrag, keine LUGAS-Kontrolle des Einzahlungslimits, kein deutsches Beschwerdeverfahren.
Die Rechtslage: GlüStV, GGL und Erlaubnisverfahren
Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Er überträgt die Aufsicht über Sportwetten im Internet einer gemeinsamen Behörde aller 16 Länder – der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale. Die GGL erteilt die bundesweite Erlaubnis, organisiert die Spielersperre OASIS und die Limitdatei LUGAS und kann gegen unerlaubte Anbieter vorgehen: mit Verbotsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren nach § 9 GlüStV.

Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV). Die Whitelist führt nur das Ausstellungsdatum, nie ein Enddatum – wer eine laufende Erlaubnis prüfen will, schaut auf das Erstdatum und die folgenden Verlängerungsdaten. Die Domain, die in der Whitelist unter „Sportwetten“ eingetragen ist, ist die einzige Domain, die Sportwetten annehmen darf: Wer eine Casino-Erlaubnis für eine Domain hat, hat damit nicht automatisch eine Sportwetten-Erlaubnis für dieselbe Domain, und umgekehrt.
Was legal ist und was nicht
Erlaubt sind festquotierte Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon, als Einzelwette oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1 GlüStV). Live-Wetten sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf seltene Ereignisse wie das nächste Tor oder den nächsten Satz erlaubt (§ 21 Abs. 4) – nicht auf den nächsten Punkt im Tennis, nicht auf den nächsten Korb im Basketball. Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen, sind ausgeschlossen; in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport. E-Sport ist nach der GGL-Praxis kein Sport – lizenzierte E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland nicht.
Werbung für Sportwetten darf sich nicht an Live-Übertragungen des Ereignisses unmittelbar vor oder während der Sendung richten, keine aktiven Sportler oder Funktionäre zeigen und keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz zahlen (§ 5 Abs. 3, 6 GlüStV). Ein Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr gilt für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele, ausdrücklich nicht für Sportwetten. Bonushöhen, Umsatzanforderungen und Mindestquoten schreibt der GlüStV nicht vor – sie stehen allein in den AGB jedes Anbieters.
Spielerschutz: OASIS, LUGAS und das 1.000-€-Limit
Der GlüStV setzt den Spielerschutz an drei Stellen um: bei der Altersgrenze, bei der Sperrdatei und beim Einzahlungslimit. Wer in Deutschland bei einem lizenzierten Anbieter spielen will, muss volljährig sein (§ 4 Abs. 3) – Minderjährige sind ausgeschlossen. Vor der vollständigen Verifizierung darf der Anbieter höchstens 72 Stunden spielen lassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 Euro und ohne Auszahlung. Nach der Verifizierung gilt das volle Konto mit allen Funktionen.
Die Sperrdatei OASIS
OASIS ist das Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV – eine bundesweite Datei, die bei jeder Registrierung und jedem Login abgefragt wird. Wer dort eingetragen ist, darf sich nicht anmelden; wer sich selbst sperrt, gibt eine Frist vor, mindestens aber drei Monate. Wer ohne Frist gesperrt wird – etwa auf Anordnung der Behörde – ist mindestens ein Jahr gesperrt. Der „Panikbutton“ nach § 6i Abs. 3 löst eine 24-stündige Sofortsperre aus. Anbieter ohne GGL-Erlaubnis sind an OASIS nicht angeschlossen; ein Selbstschutz, der nur auf einer einzelnen Plattform gilt, schützt nicht vor dem nächsten Klick beim Nachbaranbieter.
Das Einzahlungslimit über LUGAS
LUGAS ist die Limitdatei der GGL, die das gesetzliche Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV technisch durchsetzt: 1.000 Euro pro Kalendermonat, kundenübergreifend über alle Anbieter hinweg. Eine einzelne Plattform kann nicht aushebeln, was eine andere Plattform bereits verbucht hat. Wer ein höheres Limit will – bis 10.000 Euro, in Ausnahmefällen bis 30.000 Euro – muss gegenüber dem Anbieter wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen; eine Selbsterklärung reicht nicht. Ein Anbieter darf ein höheres Limit nur für aktiv nachgewiesene Spielerinnen und Spieler freischalten, höchstens für ein Prozent seiner aktiven Kundschaft.
Die Begrenzung gilt für Einzahlungen, nicht für Einsätze: Wer 1.000 Euro einzahlt und in 50 Wetten zu je 20 Euro setzt, hat das Limit ausgeschöpft, auch wenn am Monatsende 700 Euro auf dem Wettkonto übrig bleiben. Eine Senkung des Limits greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Die Parallel-Spiel-Sperre nach § 6h GlüStV – technisch über die LUGAS-Aktivitätsdatei umgesetzt – verbietet es, parallel bei mehreren Anbietern aktiv zu sein.
Warum das Limit den Offshore-Anbietern fehlt
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Sie kennen kein gesetzliches Einzahlungslimit, keinen Panikbutton, keine Parallel-Spiel-Sperre. Das ist der eine Vorteil, den sie Werbung in den Vordergrund spielen. Es ist gleichzeitig der entscheidende Nachteil: Wer dort spielt, hat im Konfliktfall keinen deutschen Ansprechpartner, keinen Zugang zur Schlichtungsstelle und keine Behörde, die eine Auszahlung erzwingt.
Krypto, Paysafecard und anonyme Zahlungsmittel
Der GlüStV schreibt in § 6b Abs. 4 vor, dass Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen stammen dürfen, das bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind verboten. Das schließt Kryptowährungen aus – eine Wette, die per Bitcoin bezahlt wird, kann auf einem lizenzierten deutschen Wettkonto nicht stattfinden. Es schließt auch die klassische anonyme Paysafecard aus, soweit sie ohne Registrierung gekauft wird. Wer bei einem lizenzierten Anbieter einzahlt, muss sich gegenüber der Bank oder dem Zahlungsdienst identifizieren.
E-Wallets wie PayPal, Skrill, Neteller, Klarna oder Trustly sind erlaubt, soweit das Konto auf den eigenen Namen läuft und der Anbieter eine Geldwäsche-Prüfung vorgenommen hat. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter tatsächlich annimmt, steht in seinen AGB und auf der Kassenseite – die Liste ist nicht einheitlich und kann sich kurzfristig ändern. Wer auf eine bestimmte Zahlungsmethode angewiesen ist, prüft sie vor der Registrierung.
Boni und Gratiswetten: was ein Bonus wirklich kostet
Boni und Gratiswetten sind Angebote der Anbieter, keine Pflicht aus dem GlüStV. Der Staatsvertrag schreibt weder eine maximale Bonushöhe noch eine maximale Umsatzanforderung noch eine Mindestquote vor. Was ein Bonus tatsächlich kostet, steht allein in den AGB des Anbieters. Die Werbung verspricht einen Bonus – die AGB definieren, unter welchen Bedingungen er ausgezahlt wird.
Umsatzbedingungen und Mindestquote
Die Standardformel lautet: Bonus x Umsatzfaktor = erforderlicher Umsatz. Wer 100 Euro Bonus bekommt und einen Faktor von 5 hat, muss 500 Euro Umsatz erzeugen, bevor der Bonus ausgezahlt wird. Ob dabei nur der Bonus oder Bonus plus Einzahlung umgesetzt werden muss, hängt vom Anbieter ab. Welche Wetten zählen, ist ebenfalls Anbietersache: Live-Wetten, Systemwetten oder Wetten unter einer Mindestquote sind häufig ausgeschlossen. Wer unter der Mindestquote spielt, riskiert, dass der getätigte Umsatz nicht zählt.
Eine Mindestquote von 1,50 gilt als niedrig, eine von 2,00 als üblich, alles darüber als restriktiv. Hohe Quoten bedeuten, dass die einzelne Wette mehr Gewinn bringen kann – aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass die Wette überhaupt gewinnt. Bei einer Mindestquote von 1,80 und einer Marge des Marktes von 5 Prozent liegt der erwartete Verlust pro 100 Euro Umsatz bei rund 5 Euro. Bei 1,50 liegt er bei etwa 3 Euro, bei 2,00 bei etwa 6 Euro.
Was Gratiswetten tatsächlich wert sind
Eine Gratiswette ist kein Geschenk in Höhe des Wettbetrags. Bei den meisten Anbietern wird der Einsatz der Gratiswette nicht zurückgezahlt, wenn die Wette gewinnt – es zählt nur der Reingewinn. Eine Gratiswette über 10 Euro zu Quote 2,50 bringt 15 Euro Reingewinn, nicht 25 Euro. Eingerechnet auf den Marktdurchschnitt mit etwa 95 Prozent Auszahlung liegt der durchschnittliche Wert einer 10-Euro-Gratiswette bei etwa 9,50 Euro, nicht bei 10. Wer die Gratiswette auf eine Quote knapp über der Mindestquote setzt, verschenkt einen Teil des Wertes.
Boni mit Einzahlung, Boni ohne Einzahlung, Gratiswetten, Cashback, Quotenboosts und Kombi-Versicherungen sind unterschiedliche Mechanismen – ein Bonus mit Einzahlung kostet mehr Umsatz, weil der Bonusbetrag höher ist; ein No-Deposit-Bonus ist klein, aber an strenge Bedingungen geknüpft; eine Quotenboost ist eine einmalige Werbeaktion, kein dauerhafter Vorteil. Was ein Leser in der Werbung als „risikofrei“ liest, ist fast immer eine Gratiswette mit Bedingungen. Risikofrei heißt nicht gewinn-sicher – es heißt nur, dass der Einsatz im Verlustfall nicht aus eigener Tasche kommt.
Zahlungen: Geschwindigkeit, Gebühren und Wege
Lizenzierte Anbieter zahlen Gewinne auf das Konto aus, von dem die Einzahlung kam – und nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Innerhalb von fünf Werktagen nach Kontoschließung muss der Anbieter das Guthaben ohne Gebühr auszahlen (§ 6b Abs. 6, 7 GlüStV). Im Normalfall geht es schneller: E-Wallets wie PayPal oder Skrill erhalten Auszahlungen oft innerhalb von 24 Stunden, Banküberweisungen ein bis drei Werktage, Kreditkarten drei bis fünf Werktage.
Die Gebührenfrage ist Anbietersache. Kein Anbieter auf der Whitelist verlangt Gebühren für die Standardauszahlung – die Kosten sind über die Marge eingepreist. Bei Auszahlungen in Fremdwährung oder auf ausländische Konten können bankseitige Gebühren anfallen, die der Anbieter nicht kontrolliert. Limits für Auszahlungen sind in den AGB geregelt: Manche Anbieter begrenzen die Anzahl der Auszahlungen pro Monat, andere begrenzen den Höchstbetrag pro Transaktion.
Wer die Geschwindigkeit einer Auszahlung testen will, zahlt einen kleinen Betrag ein, wettet ihn und lässt sich den Gewinn auszahlen – noch bevor ein Bonus angenommen wird. So lässt sich der Zahlungsweg prüfen, ohne an Umsatzbedingungen gebunden zu sein.
Live-Wetten und Cash Out
Live-Wetten heißen Wetten, die während eines laufenden Ereignisses platziert werden. Was dabei wettbar ist, schreibt der GlüStV in § 21 Abs. 4 vor: nur das Endergebnis oder seltene Ereignisse wie das nächste Tor, der nächste Satz, der nächste Punkt – und auch das nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse tatsächlich selten sind. Im Fußball ist das nächste Tor erlaubt, im Tennis der nächste Satz, im Basketball der nächste Korb jedoch nicht. Wer beim lizenzierten Anbieter spielt, sieht nur diese Märkte; das Angebot an Live-Wetten ist deshalb schmaler als bei Offshore-Anbietern, dafür aber innerhalb der deutschen Regeln.
Cash Out ist eine freiwillige Funktion des Anbieters – kein GlüStV-Vorgabe, keine Pflicht. Wer eine Wette platziert hat, kann sie vor dem Ende des Ereignisses an den Anbieter zurückverkaufen, zu einem Preis, den der Anbieter in dem Moment festlegt. Der Preis ist fast immer schlechter als der faire Wert der Wette zu diesem Zeitpunkt, weil der Anbieter eine Marge einrechnet. Cash Out ist eine Möglichkeit, ein Verlustrisiko zu begrenzen – es ist keine kostenlose Versicherung gegen schlechte Wetten.
Wett-Tipps und Favoriten bei Turnieren
Tipps und Favoritenrollen für Turniere sind Einschätzungen, die auf Form, Quoten und subjektiver Lesart beruhen – kein Versprechen. Wer bei einem Buchmacher die Quote für den Titel-Favoriten einer Weltmeisterschaft ansieht, sieht die Einschätzung des Marktes. Sinkt die Quote, glaubt der Markt stärker an diesen Ausgang; steigt sie, wächst die Skepsis. Eine Quote ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage des Anbieters, mit Marge.
Sicher ist bei Wetten nichts. Wer auf den Favoriten setzt, gewinnt häufiger, aber die Quote ist niedrig; wer auf den Außenseiter setzt, gewinnt selten, aber die Quote ist hoch. Ein Turnier über mehrere Wochen hat so viele Variablen, dass keine Vorhersage mehr ist als eine Hypothese. Die Quoten der Buchmacher sind die beste öffentlich zugängliche Schätzung – mehr nicht. Wer Turnier-Tipps als Anlageberatung liest, missversteht sie.
Wettarten: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Heinz, Goliath
Eine Einzelwette ist eine Wette auf einen Ausgang. Die Quote ist die angebotene Quote, der Gewinn ist Einsatz mal Quote minus Einsatz. Die Kombiwette multipliziert die Quoten der Einzelwetten – wer auf drei Spiele mit Quoten 1,80, 2,20 und 1,90 setzt, bekommt eine Gesamtquote von 7,524, der Gewinn ist Einsatz mal 7,524 minus Einsatz. Mit jeder weiteren Wette in der Kombination steigt die Quote, aber die Wahrscheinlichkeit sinkt multiplikativ: Drei Wetten mit jeweils 50 Prozent Trefferwahrscheinlichkeit ergeben zusammen nur 12,5 Prozent.
Eine Systemwette erlaubt es, mehrere Kombinationen aus einem Pool von Wetten zu spielen – auch wenn nicht alle eintreffen. Der „Heinz“ ist eine Systemwette mit sechs Wetten und 57 Kombinationen, der „Super Heinz“ mit sieben Wetten und 120 Kombinationen, der „Goliath“ mit acht Wetten und 247 Kombinationen. Je mehr Kombinationen, desto höher der Einsatz, desto höher aber auch die Chance, dass wenigstens eine Kombination gewinnt. Die Marge des Anbieters wird mit jeder Kombination multipliziert, weshalb Systemwetten mit vielen Wetten überproportional teuer sind.
Was Kombiwetten den Anbieter kosten
Bei einer Einzelwette zu Quote 1,90 liegt die Marge bei etwa 5 Prozent. Bei einer Kombiwette aus drei Einzelwetten zu Quoten 1,90 multiplizieren sich die Margen nicht direkt, aber die Auszahlungsquote sinkt: Der Anbieter behält einen größeren Anteil, weil er das Risiko mehrerer Unsicherheiten trägt. Konkret: Eine Dreier-Kombi zu 1,90/1,90/1,90 hat eine Auszahlungsquote von rund 86 Prozent, die Marge steigt auf etwa 14 Prozent. Mit jeder weiteren Wette in der Kombi steigt die Marge weiter. Wer viele Wetten kombiniert, spielt gegen eine Quote, die immer schlechter wird, je länger die Kombi ist.
Sportarten und Turniere: was lizenziert angeboten wird
Lizenzierte Anbieter decken die großen Sportarten ab: Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey, American Football, Boxen, Darts, Handball, Volleyball, Formel 1, Radsport. Fußball nimmt den größten Raum ein, von der Bundesliga und Champions League bis zur 3. Liga und regionalen Ligen – Letztere allerdings mit Einschränkungen, weil unterhalb der 3. Liga der Amateursport-Status greift. Tennis, Darts und American Football (NFL) sind in den Programmen regelmäßig vertreten.
E-Sport ist nach GGL-Praxis kein Sport. Wetten auf E-Sport-Wettbewerbe sind bei lizenzierten deutschen Anbietern nicht verfügbar. Wer auf Counter-Strike, League of Legends oder Dota 2 wetten will, landet bei Offshore-Anbietern, die in Deutschland keine Erlaubnis haben. Die fehlende E-Sport-Abdeckung ist ein bewusster Schnitt, kein Versäumnis.
Turniere wie die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 oder die nächste Europameisterschaft werden von allen großen Anbietern im Programm geführt. Die Quoten für den Turnierfavoriten, den Torschützenkönig oder den Sieger einer Gruppe werden Wochen vor dem Turnier ausgegeben und passen sich dem Markt an. Wer auf ein Turnier wetten will, vergleicht die Favoriten-Quoten der Anbieter – die Unterschiede sind bei großen Turnieren oft größer als im Ligageschäft.
Neue Buchmacher: was beim Markteintritt zu prüfen ist
Ein neuer Name im Markt ist nicht automatisch ein neuer, lizenzierter Anbieter. In Deutschland gilt: erlaubt ist nur, wer auf der Whitelist steht. Die Whitelist wird laufend aktualisiert – ein Anbieter, der heute nicht eingetragen ist, kann morgen eingetragen sein, und ein Anbieter, der heute eingetragen ist, kann morgen gelöscht werden. Wer einen neuen Anbieter ausprobieren will, prüft vor der Registrierung den Whitelist-Eintrag: Domain, Erlaubnisinhaber, Erstdatum, Folgeerlaubnis.
Die Erlaubnis steht am Anfang der Geschäftsbeziehung, nicht am Ende. Ein Anbieter ohne Whitelist-Eintrag, der mit maltesischer MGA-Lizenz oder mit einer Lizenz aus Curaçao wirbt, hat in Deutschland keine Erlaubnis. Die Werbung mit einer ausländischen Lizenz ist kein Ersatz für die deutsche Erlaubnis – sie ist oft der Hinweis darauf, dass die deutsche Erlaubnis fehlt.
Die Anbieter im Detail
Merkur Bets
Die Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in St. Julian’s auf Malta betreibt die Domain MERKUR BETS und ist nach dem Eintrag in der GGL-Whitelist seit dem 6. November 2023 erlaubt. Die GGL führt den Eintrag ohne Enddatum. Die Merkur-Gruppe ist vor allem aus dem stationären Automatenspiel bekannt; mit MERKUR BETS gehört sie auch in den Online-Sportwettenmarkt. Die Folgeerlaubnis steht im selben Eintrag; eine zusätzliche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist auf einer eigenen Domain geführt.
Betway
Betway ist auf der GGL-Whitelist seit dem 9. März 2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Die Erlaubnis umfasst Sportwetten; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist seit dem 2. Oktober 2026 eingetragen. Die Ersterlaubnis ging über das Regierungspräsidium Darmstadt und wurde vom damaligen Betway-Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigt. Wer das volle Betway-Angebot in Deutschland nutzen will, ist an die offizielle Lizenzdomain gebunden – andere Domains des Unternehmens sind hierzulande nicht erlaubt.
Tipwin
Tipwin ist ein deutsches Familienunternehmen, geführt von Dr. Damir Böhm. Die GGL führt Tipwin mit Erstdatum 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 27. Dezember 2022 und 9. Januar 2024. Tipwin ist Premium-Partner des Deutschen Basketball Bundes und in der Sport-PR sichtbarer als in der Sportwetten-Werbung. Die Erlaubnis ist eine der ältesten auf der Whitelist.
888sport
Die 888 Germany Limited ist die deutsche Konzerngesellschaft der 888 Holdings PLC, die seit September 2005 an der Londoner Börse notiert ist und ihren Sitz in Gibraltar hat. Die GGL-Whitelist führt 888sport mit Erstdatum 30. Juni 2021 und Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Die 888-Gruppe betreibt mehrere Marken – auf der deutschen Whitelist ist nur 888sport eingetragen, andere 888-Domains fallen nicht unter die Sportwetten-Erlaubnis.
Betano
Betano gehört zur Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Ġiljan auf Malta. Das Unternehmen ist österreichisch und im Besitz von Stoiximan. Die GGL führt Betano mit Erstdatum 19. Februar 2021 und Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022; die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt. Betano gehört zu den Anbietern, die früh in den deutschen Markt eingestiegen sind und das Angebot seitdem konsequent ausgebaut haben.
LeoVegas
Die LVSports Limited betreibt LeoVegas und ist seit dem 21. Oktober 2024 auf der Whitelist. Die LeoVegas-Gruppe ist ursprünglich aus dem Online-Casino-Bereich bekannt; mit der LVSports Limited tritt sie als Sportwetten-Anbieter auf. Die Erlaubnis ist eine der jüngeren auf der Liste – entsprechend kürzer ist die Historie in Deutschland. Eine zusätzliche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 27. Februar 2023.
NEO.bet
NEO.bet gehört zur Greenvest Betting Limited und ist seit dem 9. Oktober 2020 mit Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 auf der Whitelist. NEO.bet positioniert sich als Anbieter mit Fokus auf Quotenboosts und Kombiwetten – die Spieloberfläche hebt diese Wettformen besonders hervor. Die Erlaubnis gehört zu den frühen Einträgen unter dem GlüStV 2021.
VBet
Die SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s auf Malta betreibt VBet. Die GGL führt die Erlaubnis seit dem 5. Dezember 2023. VBet ist vor allem in Osteuropa und Asien aktiv und hat den deutschen Markt vergleichsweise spät erschlossen. Das Unternehmen hält zudem Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele.
Winamax
Winamax ist eine französische Sportwetten- und Poker-Marke. Die WINAMAX S.A. hat ihre deutsche Erlaubnis über das Regierungspräsidium Darmstadt am 29. Juni 2021 erhalten, mit Folgeerlaubnis vom 8. Dezember 2022. Die Marke ist in Frankreich führend und in Deutschland seit der Erlaubnis verfügbar. Die Aufsicht liegt auch hier bei der GGL in Halle.
Tipico
Die Tipico Co. Limited mit Sitz in San Ġiljan auf Malta wurde 2004 gegründet und ist seit dem 9. Oktober 2020 mit Folgeerlaubnis vom 9. Dezember 2022 auf der Whitelist. Tipico gehört zu den sichtbarsten Marken im deutschen Sportwettenmarkt – mit Präsenz in Stadien, im Fernsehen und im Einzelhandel. Das Unternehmen ist zugleich Beklagter in einer zentralen zivilrechtlichen Frage: Der BGH hat am 25. Juli 2024 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Generalanwalt hält eine Rückzahlungspflicht in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzlich für möglich. Die Frage ist offen.
Berechnung: Was eine Wette mit Quote 1,90 / 1,90 kostet
Ein Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1,90 / 1,90 sieht auf den ersten Blick fair aus – beide Ausgänge scheinen gleich viel wert. Sie sind es nicht. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten: 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 = 0,95. Der Markt zahlt 95 Cent pro eingesetztem Euro zurück, der Buchmacher behält 5 Cent. Die Marge liegt bei etwa 5 Prozent.
Bei Quoten 1,80 / 1,80 sinkt die Auszahlungsquote auf 1 ÷ (0,5556 + 0,5556) = 1 ÷ 1,1111 = 0,90 – 90 Cent pro Euro werden zurückgezahlt, 10 Cent Marge. Bei 2,00 / 2,00 steigt die Auszahlungsquote auf 1,00 – 100 Prozent, null Marge; ein solcher Markt wäre marginal, und es gibt ihn in der Realität nicht, weil der Anbieter damit kein Geld verdient.
Die Marge eines Marktes ist also keine versteckte Gebühr, sondern das, was zwischen den Quoten und dem fairen Preis liegt. Wer Quoten vergleicht, vergleicht in Wahrheit Margen: Eine Quote von 1,90 bei Anbieter A und 1,85 bei Anbieter B bedeutet, dass A 95 Prozent zurückzahlt und B etwa 92 Prozent – auf lange Sicht verliert man bei B schneller Geld, auch wenn die einzelne Wette gleich aussieht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie unterscheidet sich ein lizenzierter Anbieter von einem ohne deutsche Erlaubnis?
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festen Quoten an und steht auf der anderen Seite der Wette. In Deutschland darf das nur, wer eine Erlaubnis der GGL hat und auf der Whitelist geführt wird. Anbieter ohne Eintrag – auch wenn sie eine maltesische oder curaçaoische Lizenz vorzeigen – sind hier nicht erlaubt; die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor solchen Angeboten gewarnt.
Wie legen Buchmacher ihre Quoten fest, und was bedeutet die eingerechnete Marge?
Die Quote ist die Einschätzung des Anbieters, multipliziert mit einem Sicherheitsabschlag. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1,90 / 1,90 liegt die Auszahlungsquote bei 95 Prozent, die Marge bei 5 Prozent. Bei 1,80 / 1,80 sind es 90 Prozent Auszahlung und 10 Prozent Marge. Eine niedrigere Marge bedeutet langfristig weniger Verlust für die Spielenden.
Woran ist anhand der GGL-Whitelist zu erkennen, welche Anbieter in Deutschland erlaubt sind?
Die Whitelist auf der Webseite der GGL führt Domain, Erlaubnisinhaber und Erstdatum. Stand 2. Oktober 2026 sind 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis eingetragen. Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis; nur der Whitelist-Eintrag zählt. Die GGL aktualisiert die Liste fortlaufend, und die Erlaubnis gilt bis zum Ablauf der fünfjährigen Erlaubnisdauer oder einem Widerruf.
Was bedeuten OASIS, LUGAS und das Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat?
OASIS ist die bundesweite Spielersperre – ein Eintrag dort blockt die Anmeldung bei allen angeschlossenen Anbietern. LUGAS ist die Limitdatei, die das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat kundenübergreifend durchsetzt. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen; ein Selbstschutz funktioniert dort nur plattformintern.
Wer trägt die Sportwettensteuer von 5,3 Prozent, und wie wirkt sie sich aus?
Die Wettsteuer nach §§ 16-25 RennwLottG wird vom Veranstalter – also dem Anbieter – geschuldet, nicht vom Spielenden. Sie beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, also rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags. Ob und wie der Anbieter sie an die Spielenden weitergibt, ist Anbietersache und steht in dessen AGB. Eine bezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis.
Vergleich – Spanien Wetten
Inhalt erstellt vom Team «Spanien Wetten»
